Beschreibung
Das Anrücken der Einsatzkräfte ist in Form einer auf die Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu bewerten. Wirksame Maßnahmen zur Erfüllung von Sicherheit und Gesundheit sind von den Trägern des Brandschutzes, somit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Unterstützung der Leitungen der Feuerwehr, durchzuführen und stetig zu verbessern. Die sicherheitstechnische Beratung erfolgt dabei beispielsweise durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Quelle: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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